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Bauanträge & Baugenehmigungen

Als erfahrenes Ingenieurbüro unterstützen wir Sie bei sämtlichen behördlichen Anforderungen rund um Ihr Bauvorhaben. Mit fundierter Expertise und umfangreichem Know-how übernehmen wir die Vorbereitung, Koordination und Einreichung aller notwendigen Unterlagen – damit Ihr Projekt reibungslos und effizient umgesetzt werden kann. Unsere Leistungen im Detail:

Antrag auf Vorbescheid nach Art. 71 BayBO

Wir kümmern uns um die frühzeitige Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen. Mit einem Antrag auf Vorbescheid sichern Sie sich Planungssicherheit für Ihr Bauvorhaben.

Zusammenstellen und Einreichen der Bauantragsunterlagen nach Art. 64 BayBO

Wir erstellen für Sie alle erforderlichen Dokumente, wie Bauanträge, Bauzeichnungen und Berechnungen. Egal, ob es sich um Neubauten, Erweiterungen, Anbauten oder Nutzungsänderungen handelt – wir begleiten Sie von der Planung bis zur Genehmigung.

Erstellen von Baubeginnsanzeigen

Für einen reibungslosen Start Ihres Bauvorhabens bereiten wir die Baubeginnsanzeige vor und reichen sie ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde ein.

Erstellen von Abriss- oder Abbruchanzeigen

Auch bei Rückbauarbeiten sind wir Ihr verlässlicher Partner. Wir übernehmen die Erstellung und Einreichung von Abriss- oder Abbruchanzeigen gemäß den geltenden Vorschriften.

Bescheinigung über die Einhaltung der festgelegten Grundfläche und Höhenlage nach Art. 68 Abs. 6 Satz 2 BayBO

Wir erstellen für Sie Einmessbescheinigungen, die die Einhaltung der vorgegebenen Grundfläche und Höhenlage bestätigen – ein wichtiger Schritt zur Qualitätssicherung Ihres Projekts.

Antrag auf Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO

In Fällen, in denen eine Genehmigung nicht erforderlich ist, stellen wir für Sie den Antrag auf Genehmigungsfreistellung, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren.

Antrag auf Ausnahme oder Befreiung nach § 31 BauGB

Sollte Ihr Projekt von geltenden Vorschriften abweichen, unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Einreichung eines Antrags auf Ausnahme oder isolierte Befreiung.

Antrag auf Abweichung nach Art. 63 BayBO

Bei speziellen Anforderungen, die eine Abweichung von den Vorschriften erfordern, kümmern wir uns um den entsprechenden Antrag und begleiten Sie durch den Prozess.


Ihre Anfrage ...

Jedes Bauvorhaben bringt individuelle Herausforderungen mit sich – wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite, um den behördlichen Genehmigungsprozess reibungslos und effizient zu gestalten. Von der ersten Beratung über die Antragstellung bis hin zur finalen Genehmigung übernehmen wir für Sie sämtliche Aufgaben und sorgen für eine rechtssichere Umsetzung.

Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Projekt und bringen es erfolgreich auf den Weg!