Antrag auf Vorbescheid nach Art. 71 BayBO
Wir kümmern uns um die frühzeitige Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen. Mit einem Antrag auf Vorbescheid sichern Sie sich Planungssicherheit für Ihr Bauvorhaben.
Zusammenstellen und Einreichen der Bauantragsunterlagen nach Art. 64 BayBO
Wir erstellen für Sie alle erforderlichen Dokumente, wie Bauanträge, Bauzeichnungen und Berechnungen. Egal, ob es sich um Neubauten, Erweiterungen, Anbauten oder Nutzungsänderungen handelt – wir begleiten Sie von der Planung bis zur Genehmigung.
Erstellen von Baubeginnsanzeigen
Für einen reibungslosen Start Ihres Bauvorhabens bereiten wir die Baubeginnsanzeige vor und reichen sie ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde ein.
Erstellen von Abriss- oder Abbruchanzeigen
Auch bei Rückbauarbeiten sind wir Ihr verlässlicher Partner. Wir übernehmen die Erstellung und Einreichung von Abriss- oder Abbruchanzeigen gemäß den geltenden Vorschriften.
Bescheinigung über die Einhaltung der festgelegten Grundfläche und Höhenlage nach Art. 68 Abs. 6 Satz 2 BayBO
Wir erstellen für Sie Einmessbescheinigungen, die die Einhaltung der vorgegebenen Grundfläche und Höhenlage bestätigen – ein wichtiger Schritt zur Qualitätssicherung Ihres Projekts.
Antrag auf Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO
In Fällen, in denen eine Genehmigung nicht erforderlich ist, stellen wir für Sie den Antrag auf Genehmigungsfreistellung, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren.
Antrag auf Ausnahme oder Befreiung nach § 31 BauGB
Sollte Ihr Projekt von geltenden Vorschriften abweichen, unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Einreichung eines Antrags auf Ausnahme oder isolierte Befreiung.
Antrag auf Abweichung nach Art. 63 BayBO
Bei speziellen Anforderungen, die eine Abweichung von den Vorschriften erfordern, kümmern wir uns um den entsprechenden Antrag und begleiten Sie durch den Prozess.